In Deutschland und Österreich sind die Regeln regional. Es gibt keine einfache private Abkürzung: Wildtierhilfe muss mit Naturschutzrecht, Jagdrecht, Tierschutz und den zuständigen Behörden zusammenpassen.

In Deutschland und Österreich

  • In Deutschland erlaubt § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich die Aufnahme verletzter, hilfloser oder kranker Tiere zur Gesundpflege, aber nur mit Rücksicht auf Jagdrecht; streng geschützte Arten müssen der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden.
  • Wer in Deutschland regelmäßig oder mit geschützten Arten arbeitet, sollte mit der unteren Naturschutzbehörde, einer Wildtierauffangstation und einer tierärztlichen Praxis klären, welche Genehmigung nötig ist.
  • In Österreich zeigen die Länderbeispiele, dass eine Entnahme aus der Natur ohne Ausnahmebewilligung problematisch sein kann. Wien hat ein eigenes Wildtierservice; in Niederösterreich verweist die Behörde auf Ausnahmebewilligungen.

Praktische Route

  • Helfen Sie zunächst ehrenamtlich bei einem autorisierten Zentrum. Für Rabenvögel besteht der schwierige Teil nicht nur in der Fütterung, sondern auch in Quarantäne, Aufzeichnungen, Stressreduzierung, Freilassungsplanung und tierärztlicher Unterstützung.
  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde, welche Genehmigung, Lizenz, Registrierung oder schriftliche Vereinbarung erforderlich ist, bevor Sie Wildtiere zu Hause halten oder Gehege bauen.
  • Nehmen Sie ein Tier nur dann für einen kurzen Notfalltransport oder zur Ersten Hilfe mit, wenn dies gesetzlich zulässig ist, und übergeben Sie es so schnell wie möglich einem Tierarzt oder einer autorisierten Einrichtung.
  • Züchten Sie Wildvögel nicht allein aufgrund von Ratschlägen aus dem Internet. Falsches Futter, Prägung, schlechtes Gefieder oder ein schlechter Freilassungsplan können dazu führen, dass das Tier nicht mehr freigelassen werden kann.

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Quellen